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News: Schwein gehabt

Sieg für Porno-Sauger

Redaktion / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Porno-Saugern hilft das heutige Urteil des LG München: Man darf sie nicht blossstellen, weil das zu sehr in die Intimsphäre der Porno-Sauger eindringen würde.

Die Porno-Anwälte hatten die üblichen "Beweise" vorgelegt, IP-Adresse mit Uhrzeit. Sie pochten auf den Anscheinsbeweis, den es im Strafprozessrecht jedoch nicht gibt. Stattdessen stellte das Gericht die Unschuldsvermutung höher: "Es ist jedoch nicht Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, die Geltendmachung bloßer zivilrechtlicher Ansprüche, ohne dass eine Straftat nachweisbar wäre, zu ermöglichen".

Der klagende Anwalt erhielt keine Akteneinsicht und konnte somit nicht die Identität des Filesharers ermitteln.

Quelle: heise online

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