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News: Keine Akteneinsicht

Noch mal Pech für die Musikindustrie

Redaktion / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Seltsame Entwicklungen ergeben sich jüngst: Das LG Saarbrücken verweigert der Musikindustrie die Herausgabe von Nutzerdaten, meldet heise online.

Schutzwürdige Interessen der beschuldigten Person würden dem entgegenstehen, heisst es da märchenhaft. Das war aber schon immer so.

Die IP-Adresse allein soll jedenfalls nicht reichen, um Akteneinsicht zu bekommen, meinte das Gericht.

Quelle: heise onlne

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Und was soll reichen? Chaos3
jürgen81 Redaktion „Noch mal Pech für die Musikindustrie“
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Vieleicht haben sie jetzt mitbekommen das eine IP-Adresse nicht immer vom wirklichen Täter stammt?
Vieleicht hat jemand gesagt, Du Staatsanwalt hast mir den Namen gegeben und der muss stimmen und der Täter sein?
Vieleicht stammte eine IP-Adressevon einem Staatsanwalt?

Eine IP-Adresse ist unglaubwürdig weil sie nicht von einem Beamten vergeben wurde?

Vieleicht benutzen immer mehr TOR?

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