Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge

News: Empfehlung zur Selbstanzeige

Tauschbörsen - wem jetzt der Knast droht

Redaktion / 27 Antworten / Flachansicht Nickles

Den Anfang machte die Musikindustrie. Tauschbörsen-Teilnehmer, die Musik saugten wurden gnadenlos verfolgt und mit saftigen Strafen bedient. Danach folgte die Film- und Softwareindustrie. Seit kurzem jammern auch die Pornomacher über gravierende Umsatzeinbrüche wegen Raubkopien und haben Abmahnkanzleien aktiviert.

Inzwischen gibt es eigentlich nichts mehr, wonach Abmahner in Tauschbörsen nicht fahnden. Die Kanzlei Wilde & Beuger vertritt laut eigenen Angaben mittlerweise 850 Betroffene, die wegen Tauschbörsen-Teilnahme abgemahnt wurden. Aktuell machen Wilde und Beuger Schlagzeilen, weil sie auf ihrer Internetseite interessante Details veröffentlicht haben.

Und zwar, was die in Deutschland bekanntesten Abmahnkanzleien sind und welche Kunden sie vertreten, sprich nach welchen Dateien in Tauschbörsen für welche Industriekunden gefahndet wird. Anhand der Auflistung kann jeder feststellen, ob er kürzlich eine kritische Datei gesaugt hat und jetzt quasi täglich mit einem Abmahnungsschreiben im Postkasten rechnen muss.

Als Rezept empfiehlt Wilde & Beuger eine vorbeugende Unterlassungserklärung um Ärger und Kosten zu sparen. Die Auflistung und Details zur Sache finden sich hier: Wilde & Beuger Rechtsanwälte.

bei Antwort benachrichtigen
@gamer88 thomas71berlin
aber tasito! :-) thomas71berlin
Nachtrag... thomas71berlin
Tuxus Redaktion „Tauschbörsen - wem jetzt der Knast droht“
Optionen

Wie erhalten Abmahner die IP-Daten?
1. Indem man etwas herunterlädt, was sie selbst als Falle anbieten.
2. Indem man etwas zum Download anbietet, was die Jäger herunterladen.
( 3. Sie zwingen über die Staatsanwaltschaft einen Filesharerdienst zur Herausgabe der Logdateien.)

Wie kommen sie an die zugehörigen Adressen?
In allen Fällen geht das nur über die Staatsanwaltschaft, nachdem Anzeige erstattet wurde. Die Staatsanwaltschaft fordert den Provider zur Herausgabe der Adresse auf und dieser wird Folge leisten, sofern die Anzeige rechtzeitig genug kam, also die IP-Daten noch in den Log-Dateien vorhanden sind und nicht schon gelöscht wurden. Eine halbjährige Speicherung kann und wird noch nicht durchgeführt.
Diese Anzeigen werden gewöhnlich von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Doch bevor dies geschieht, verlangen die Anwälte Akteneinsicht und erhalten dadurch die Adresse.
Anschließend wird das Verfahren meistens eingestellt, hat es den Steuerzahler ordentlich Geld gekostet, hat es die Staatsanwaltschaft an der Ausführung wichtigerer Fälle behindert.
Es folgt KEINE Strafanzeige, sondern die Zusendung einer kostenpflichtigen Unterlassungserklärung.

Bei krassen Fällen von mehreren tausend Dateien folgt der Anzeige eine Hausdurchsuchung und die Beschlagnahme des Rechners.
Von einem Urteil auf Haft habe ich noch nicht gehört, wohl aber von Bußgeldbescheiden.


Ich höre mir grundsätzlich meine gewünschte Musik vorher an - im Radio, auf Songza oder last.fm. Dann kann ich mir sie DRM-frei kaufen, kopieren und auf allen Geräten abspielen und auch Freunden zum Anhören geben. Bessere Werbung gibt es nicht, als durch einen Freund.

bei Antwort benachrichtigen