Nach dem Tod eines Abgeordneten hat sie nunmehr nur noch eine Stimme mehr im Bundestag, als die SPD.
Es kann auch kein neuer Abgeordneter nachnominiert werden, da der Verstorbene über ein Überhangsmandat in den Bundestag gekommen war.
Was passiert eigentlich, wenn da noch jemand durch derlei Umstände aus dem Bundestag ausscheidet? Spielt da die Zeit für die SPD..... :-))
Hier gibt es einen Bericht dazu: Klick.
Gruß
K.-H.
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Da fällt mir gerade noch was ein...wenn jemand ein gutes Auskommen hat und immer mehr Geld haben will auf Kosten Anderer....dann ist der kriminell und gehört hinter Gitter....da hat der Hubertus ganz recht...das sind Asoziale....der hat auch Kanzler Ambitionen....aber bei dem Namen....wird das schwierig.... :) Da hat der bestimmt auch schon mal drüber nachgedacht, die arme Socke.....