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News: Seltsame Methoden

E-Mail-Adresse gekapert - Hausdurchsuchung

Redaktion / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

lawblog hat wieder eine abenteuerliche Geschichte von einem Anwender, der eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen musste, weil ein Unbekannter seine Email-Adresse missbraucht hatte.

Das Opfer hatte besagte Email-Adresse bei GMX mit echter Adresse registriert. Das war Fehler Nummer Eins. Eines Tages liefen Rechnungen und Mahnungen auf diesem Konto auf, die er ignorierte. Das war Fehler Nummer zwei.

Irgendjemand hatte seine Email-Adresse bei einem kostenpflichigen Dienst angegeben. Als dann die Rechnungen nicht bezahlt wurden, stand schließlich die Polizei vor der Tür: Hausdurchsuchung.

Normalerweise muss man wohl Anzeige erstatten. Polizei bzw. Staatsanwaltschaft ermittelt dann die Adresse des GMX-Accounts, schließlich wird Hausdurchsuchung angeordnet. Ob das hier der Fall war, steht nicht in dem etwas dubiosen Bericht.

Quelle: law blog

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Data Junkey Redaktion „E-Mail-Adresse gekapert - Hausdurchsuchung“
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Hi Leute,

ob dieser Bericht der Wahrheit entspricht oder nicht, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber eines dürfte schon klar sein:

Wenn eine Firma, Geschäft, Institution, Verein.ev den Rechtsweg einschaltet, unter dem "Vorwand" Geld zu bekommen, gehen die Vollstrecker als erstes davon aus, dass der Fordernder recht hat. Dem zur Folge, wird nach Ablauf des Zahlungstermines des spätestens letzten Mahnbescheides Vollstreckungsklage erhoben. Zu diesem Zeitpunkt wissen die Gauner,aufgrund der ausbleibenden Reaktion des "Opfers", dass sie es mit jemanden zu tun haben, der sich nicht zu wehren weiß.

Die "Behörden" denken in selbigen Strukturen, und glauben dem Vorderer. Der Rest ergibt sich..

Das Gericht schickt eine Mitteilung, dass Vollstreckungsklage eingeleitet wurde, mit einem weiteren Termin, diese Forderung zu begleichen, und der Option dazu Stellung zu nehmen!

Wer jetzt nicht "vorgestern" handelt, hat wirklich schlechte Karten. Selbst wenn sich herausstellt, dass die Forderung zu Unrecht erhoben wurde, können dem Vorderer die entstandenen Kosten für die Vollstreckung nicht zur Lasten gelegt werde, weil der "zu Unrecht" Beschuldigte durch seine Weigerung zu reagieren die Folgen selbst (mit)verschuldet hat.

Die Beweislast wurde unter der "H.Ko.-Regierung" umgekehrt, und durch die jetzige Regierung nochmals verschärft. --->Der Beschuldigte muss seine Unschuld beweisen, bis dahin wird zunächst mal dem Kläger geglaubt.

Auf eMails zu reagieren ist grundsätzlich Falsch!! Aber:
Sobald schriftliches eingeht, brennt die Hütte. Genau hier wird es bitter ernst. Wer dann nicht handelt, dem kann / wird o.g. mindestens passieren. ..

Es ist eine Seite, eine eMail-Adresse in einem Formular anzugeben. Eine andere Seite die reale Adresse anzugeben.. In beiden Fällen sollte man sich über den Anbieter vorher informieren. ...
Das ist keine Garantie, nicht auf die Schnauze zu fliegen, aber es reduziert die Wahrscheinlichkeit erheblich.

Deswegen finde ich es gut und wichtig, dass betroffene Leute ihre Erfahrungen mit Betrügern ins Internet stellen, damit Andere vorher eine Warnung erhalten können, .. (wenn sie danach suchen!).

Leider entwickelt sich unsere Umwelt (Regierung, Wirtschaftsmacht) immer mehr in die Richtung, gierigem assozialem Gesockse das Abzocken von armen Menschen zu erleichtern; eigentlich sollte es genau umgekehrt sein. ...

Gerade deswegen: S C H R E I E Nso laut es geht, so lange es geht, spätestens dann, wenn es schriftlich wird, aber auch frühestens dann. Jede rechtlich relevante Forderung kommt grundsätzlich schriftlich. Alles Andere ist "Fishing"!



Haltet die Platte sauber, Thomas
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