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News: Usenet

Rasch verliert

Redaktion / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Die verrufene Kanzlei Rasch, die ähnlich wie bekannte Schergen des Mammons im Auftrag der Industrie vornehmlich Kinder bestraft, ist vor dem LG Düsseldorf gescheitert.

Demnach haften Usenet-Provider nicht für die Taten ihrer Kunden. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Der Geschäftsführer der United Newsserver-Muttergesellschaft, Heinz-Dieter Elbracht, brachte es so auf den Punkt:

"Es sollte deshalb im Interesse aller Nutzer, Provider und Rechteinhaber sein, wenn nach Lösungen gesucht wird, wie die im Usenet - ebenso wie im Internet - unvermeidbaren Rechtsverletzungen durch gemeinsame Anstrengungen aller Beteiligten unterbunden werden."

Quelle: gulli

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dalai Tuxus „Kinder gelten bis zum 14. Lebensjahr als strafunmündig. Das wollte ich nur eben...“
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Haben Jugendliche Verträge ohne Zustimmung der Eltern abgeschlossen, sind diese Verträge unwirksam.
Da muss ich widersprechen: diese Verträge sind schwebend wirksam. Dann kommt es auf die Eltern an, ob sie nachträglich zustimmen (Vertrag wird wirksam) oder nicht zustimmen (Vertrag wird unwirksam).

MfG Dalai
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