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Gesetze teils noch immer unbekannt (BGB bzw FAG)

W@ldemar / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe am 29.12.2007 eine Bestellung aufgegeben, per Vorkasse. D.h. ich musste halt erstmal das Geld überweisen, erst dann wurde mein Artikel versandt. Ich habe das Geld sofort überwiesen, wie das halt so ist um Neujahr, dauerte das ganze etwas. Auf der Rechnung steht das Datum vom 2.1.08 und ich habe die Ware von DHL am Freitag, 4.1.08 erhalten. Leider war ich dann erstmal im Urlaub, optisch sah alles ok aus, ist ein Bauteil fürs Rad. Leider passt es nicht, was ich erst am 12.1. festgestellt habe. Somit entschied ich mich, das Ding zurückzusenden. In der Artikelbeschreibung stand keinerlei Hinweis, dass das Teil irgendwie nicht passen könnte, lediglich universelle Größe, mit Verweis auf ein Mountainbike, naja, da passt es nicht, es passt lustigerweise aber an meinem Rennrad, ist aber egal, da brauch ich das Teil leider nicht.

Nun entspricht der Artikel absolut nicht dem, was ich mir vorgestellt habe. Ich hab ihn garnicht erst groß ausgepackt, sondern gleich sorgfältig wieder rein in die Verpackung und ab dafür. Und zwar am gestrigen Montag. Der Artikel ist heute schon angekommen beim Händler.

Der rief mich an und meinte, das sei leider zu spät, da die Bestellung ja schon am 29.12. letzten Jahres bestellt wurde und ab DA gelte die 14 Tage Frist - was ein Unfug. (es heißt ja, ab Erhalt der Ware)

Da der Artikel unter 40 Euro war, trage ich die Versandkosten, da ich keine Lust hatte, ein versichertes Paket, das "fast" meinen Warenwert übersteigt (halt nur fast) zu bezahlen, habe ich natürlich unversichert gesendet (erhalten hat er es ja, sonst hätte er mich nicht angerufen), wollte er einen Nachweis von mir, wann ich abgesandt hätte, den Nachweis kann ich nur in Form einer Quittung liefern, Päckchen eben.

Also manchmal frage ich mich echt....nach langem hin und her kam ich ihr dann mit ihren eigenen AGBs und las ihr vor "...blabla ab Erhalt der Ware"....danach war sie stinkfreudlich die gute Dame am Telefon und lenkte ein.

Was sagt man dazu. Muss man hierzulange denn überall erstmal sein Recht erkämpfen.....

peterson W@ldemar „Gesetze teils noch immer unbekannt (BGB bzw FAG)“
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Nicht ganz.

Du mußt hierzulande erst jemand in den Ar$ch treten, bis die Spuren.
Wenn Du das begriffen hast, ist alles ganz einfach.

Hat er Dir in der Lieferung schriftlich ein Widerruf beigelegt?
Rechnung? Umsatz-Ident-Nummer? Anschrift? usw?

Wenn nicht:
Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale.
Geht alles online.

Genau!! Olaf19
Genau!! peterson
*LOL* libertè