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News: Zwei Gerichtsurteile gegen Musikindustrie

Keine Haftung bei Internet-Missbrauch durch Dritte

Redaktion / 2 Antworten / Flachansicht Nickles

Wenn die Medienindustrie Tauschbörsen-Nutzer aufgrund angeblicher Urherberrechtsverletzungen verklagt, dann kommt sie damit nicht immer durch. Das zeigen zwei neue Gerichtsurteile. Im Fall einer sechsköpfigen Familie hat die Musikindustrie den Familienvater verklagt, weil über dessen DSL-Anschluss angeblich mehrere hundert Audiodateien getauscht wurden.

Der Beklagte verteidigte sich im Widerspruch einfach damit, dass keines der Familienmitglieder die beklagten Urherberrechtsverletzungen begangen habe. Das Frankfurter Oberlandesgericht urteilte, dass der Inhaber eines DSL-Anschlusses der von weiteren Personen genutzt wird nur dann eine Prüfungspflicht hat, wenn ein konkreter Verdacht eines Missbrauchs vorliegt. Die Klage der Musikindustrie wurde damit abgelehnt.

Ein ähnliches Urteil wurde jetzt vom Münchener Oberlandesgericht gefällt. Hier wurde ein Münchner Radiosender abgemahnt, weil einer seine Mitarbeiter im Firmennetz Musikdateien über eine Tauschbörse verteilt hatte. Auch hier war die Ablehnung der Forderung erfolgreich.

Das Münchner Oberlandesgericht begründete sein Urteil damit, dass eine Firma nicht für die Internetnutzung seiner Mitarbeiter haftbar gemacht werden kann. Auch ist einer Firma nicht zumutbar, dass sie den Internetzugang ihrer Mitarbeiter durch Filter und dergleichen für bestimmte Zwecke "abriegeln" muss.

Die beiden Urteile sollten allerdings auf keinen Fall als allgemeingültiger Freibrief für Tauschbörsen-Nutzung betrachte werden. Andere Gerichte können durchaus anderer Meinung sein.

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