Das Landgericht München hat ein Linkverbot gegen den heise-Verlag ausgesprochen. Dieser darf demnach nicht auf die Homepage des Software-Herstellers Slysoft verlinken, der bekannte Tools zur Umgehung von Kopierschutzmechanismen herstellt.
Der Verlag will in Berufung gehen.
Meinung: Ein schwarzer Tag für die Pressefreiheit in Deutschland. Ein Link ist ein Link und nichts weiter. In Deutschland allerdings scheint das eher ein Verbrechen zu sein. Sehr zweifelhaft.
Quelle: heise
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Ich denke mal da müsste man eher den beschluss verantwortlich machen, dass das umgehen der Kopierschütze verboten ist. Hier geht es eher inwieweit man auf redaktioneller basis auf illegale Programme verlinken kann/darf, und somit evtl. auch zur anleitung zum Umgehen eines Kopierschutzes landet(was ja wie bereits festgestellt nicht legal ist).