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News: Totale Abmahnwelle hat begonnen

Porno-Krieg weitet sich aus

Redaktion / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Der deutsche Erotikanbieter Kirchberg Logistik hat per einstweiliger Verfügung über das Landgericht Frankfurt erreicht, dass der Internetanbieter Arcor den Zugang auf die Pornoseite Youporn.com sperren muss, weil dort gegen das deutsche Jugendschutzgesetz verstoßen wird (siehe News Porno-Weltkrieg ausgebrochen).

Da sich das US-Unternehmen Youporn.com außerhalb der Reichweite der deutschen Justiz befindet, wurde schlichtweg der Internetanbieter Arcor in die Pflicht genommen, den Zugang zu Youporn.com zu sperren. Dass es dabei nicht nur um Arcor geht war klar. Laut Spiegel-Online wurden inzwischen 19 weitere Internetanbieter abgemahnt, sollen den Zugang zu Youporn.com unterbinden.

Dabei ist Youporn.com nur die Spitze des Eisbergs. Erweisen sich die Abmahnungen als erfolgreich, kann prinzipiell eine Sperrung sämtlicher ausländischer Pornoseiten erzwungen werden, die auf einen Zugangsschutz per Altersnachweis verzichten, wie ihn der deutsche Jugendschutz fordert.

Mit welcher Technik sich "Millionen" ausländische Pornoseiten effektiv sperren lassen sollen ist freilich eine ganz andere Frage. Eine simple Sperrung ist kein Problem - die kann allerdings auch jeder mit wenig Aufwand durchbrechen. Eine effektive Sperrung birgt allerdings die Gefahr, dass sehr große Teile des ausländischen Internets betroffen sind - auch wenn sie nix mit Pornos zu tun haben. Und das bedeutet dann die totale Zensur.

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Wo leben wir? China? razielkanos
@outsidaz maxx3
Scotty7 J-G-W „ Jugendschutz ist Bundesgesetz , stimmt natürlich, aber das GG geht dem doch...“
Optionen
"Jugendschutz ist Bundesgesetz", stimmt natürlich, aber das GG geht dem doch wohl ganz klar vor, oder?

Artikel 5
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

...


Zoing! JuSchu ist Teil des GG.

Da steht zwar nix von Veröffentlichen von Unterhaltungsangebot aber ich zähls mal dazu. Das Internet kann man als öffentlich zugängliche Plattform auslegen, wer nicht jugendfreie Inhalte nun veröffentlicht muss den Jugendschutz einhalten. Viele legen das Internet auch als globales Ding aus, es ist doch aber sichtbar das der freie (damit dem Jugendschutz ungenügenden) Zugang zu dieser Informationsquelle im Inland liegt - beim Provider.

Ich hab aber auch ein Gegenargument was ich favorisiere:

Die Internetanschlüsse (Vertrag) liegen doch in den Händen von volljährigen. Quasi müssten Eltern, Lehrer (Computerkabinett) und Bibliotheken und Internetcafees für den Jugendschutz sorgen.

Doch darüber schauen die Richter hinweg. Der einzelne Anschluss wird übersehen wie die Haustür eines Hauses das an der Internetallee schräg gegenüber dem Puff YouPorn steht. Weil der Besitzer des Puffs nun zu faul ist einen Türsteher anzustellen und er nicht juristisch belangbar ist wird nun erstmal die Strasse gesperrt damit die Kinder nur in eine Richtung aus dem Haus laufen können. Wenigstens wurde die Unverletzbarkeit der Wohnung gewahrt...
gens inculta nimis vehitur crepitante colossa.
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