Eine Heise-Meldung:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/print/97243
Gesetze hin, Urteile her, wenn Veranlassung besteht (besteht in der Regel) wird gespeichert! Verfassungsbruch ist wohl ohnehin straffrei.
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> Unter Statistikgesichtspunkten diene die Vorhaltung der Netzkennungen... zur Feststellung,
> "wie das Internetangebot angenommen wird und welche Themenbereiche besonders gefragt sind".
> Nur so könnten Anfragen... zum Kosten-Nutzen-Verhältnis von Webpräsenzen beantwortet werden.
Und dafür muss man die IP-Adresse von jedem einzelnen Surfer archivieren *kopfkratz* - reicht da nicht ein ganz ordinärer Besucherzähler oder so etwas in der Art?
Jedenfalls weiß ich jetzt, welche Seiten ich in Zukunft ganz bestimmt *nicht* ansurfen werde. Pech für das Kosten-Nutzen-Verhältnis.
CU
Olaf
> "wie das Internetangebot angenommen wird und welche Themenbereiche besonders gefragt sind".
> Nur so könnten Anfragen... zum Kosten-Nutzen-Verhältnis von Webpräsenzen beantwortet werden.
Und dafür muss man die IP-Adresse von jedem einzelnen Surfer archivieren *kopfkratz* - reicht da nicht ein ganz ordinärer Besucherzähler oder so etwas in der Art?
Jedenfalls weiß ich jetzt, welche Seiten ich in Zukunft ganz bestimmt *nicht* ansurfen werde. Pech für das Kosten-Nutzen-Verhältnis.
CU
Olaf