Die Identitäten von IP-Adressen von Tauschbörsennutzern dürfen angeblich nach einer Reform der Strafprozessordnung, die Anfang nächsten Jahres in Kraft treten soll, nicht mehr an die Privatwirtschaft ausgeliefert werden, meldet futurezone.
Der einzige Weg, die Identität eines Users zu erfahren, soll dann ein zivilrechtlicher Weg sein. Der soll aber auch unwahrscheinlich sein, weil Internet-Anbieter nur in strafrechtlichen Fragen solche Auskünfte erteilen sollen, das hat die EU-Generalanwältin Juliane Kokott empfohlen.
Auch die Vorratsdatenspeicherung würde hier den Rechteinhabern nicht helfen, da nur Auskunft bei Taten, die mit beträchtlicher Strafe bedroht sind, erteilt werden darf. Solche Strafen liegen bei über einem Jahr, während bei "Urheberrechtsverletzungen im geringfügigen Umfang" derzeit maximal sechs Monate verhängt würden.
Meinung: Das wäre das erste Mal, dass für Verbraucher etwas Gutes von der EU zu solchen Fragen kommt, üblicherweise ist das genaue Gegenteil der Fall: Nach dem neuen Urheberrecht ist ja sogar das Aufnehmen aus dem TV verboten, wenn das "Broadcast-Flag" gesetzt ist.
Quelle: futurezone