Die unendliche Geschichte geht weiter: Sind 1-Klick-Hoster wie Rapidshare verantwortlich dafür, was die User hochladen? Das OLG Köln antwortet mit einem klaren Jein.
Der Hoster muss ab Kenntnis der Rechtsverletzung handeln, das war bisher auch schon so. In der Pressemitteilung der GEMA finden sich aber weitere, etwas nebulöse Aussagen: "Die Dienstebetreiber haben jetzt vielmehr die Pflicht zu kontrollieren, ob die Musikwerke als solche über ihre Plattformen angeboten werden." Was will uns das sagen?
Etwas eindeutiger folgende Formulierung: "Dabei muss RapidShare als reiner Anbieter von Speicherplatz auch auf externen Suchseiten Dritter prüfen. Genau dies stellt den bahnbrechenden Erfolg für die Musikurheber in ihren Bemühungen gegen die Online Piraterie dar!". Das kann nur bedeuten, dass zum Beispiel verdächtige Links etwa in Foren aktiv vom Hoster gesucht werden müssen. Viel Spass beim Durchsuchen des Internet! Und was ist mit Suchmaschinentreffern?
Meinung: Insgesamt hört sich das wenig durchdacht und vor allem schlicht undurchführbar an. Seltsamerweise wird das Allheilmittel "Störerhaftung" gar nicht eingesetzt, damit wird doch sonst alles Mögliche begründet.
Quelle: GEMA
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Die Anbieter, allen voran Usenet, werben doch damit, das es alles und das in unendlichen GB gibt. Natürlich hängen die sich das Mäntelchen der Unwissenheit um, aber dennoch existieren die nur, weil die wissentlich illegale Angebote hosten bzw in Kauf nehmen. Sonst würden die keine (zahlenden) Kunden haben.