Jawoll! Denn wenn man den neuen "Hackerparagraphen" (Paragraph 202c StGB) streng auslegt, macht sich sogar jeder Besitzer eines Windows-PCs strafbar: dort sind die Programme "ping" und "tracert" installiert. Mit "ping" lässt sich feststellen, ob ein Rechner online, mit "tracert" über welche Wege er zu erreichen ist. Beides sind grundlegende Voraussetzungen, um einen Rechner anzugreifen.
Mit einem Fuß im Gefängnis stehen neuerdings auch Linux-User. Bei einem Linux-Rechner sind in der Regel die Programme "nmap" und "tripwire" beziehungsweise dessen Nachfolger "Wireshark" installiert. "nmap" dient dazu, offene "Türen" auf einem Rechner aufzuspüren. Mit den beiden anderen Programmen lässt sich der gesamte Netzwerk-Verkehr mitschneiden. System-Administratoren nutzen "nmap" beispielsweise zur Erkennung von Trojanern, da diese meist "Türen" öffnen, die normalerweise geschlossen sein sollten. Mit "tripwire" und "Wireshark" können sie ermitteln, ob Daten nach außen gehen, die nicht dafür bestimmt sind.
Der Stern hat daraus einen interessanten und lesenswerten Artikel gemacht: "Hackerparagraph" - Auch die Aufpasser müssen aufpassen.
Gruß
K.-H.