In einem seltsamen Urteil unterlag Sony BMG vor dem OLG München, wie heise online berichtet: Der eher unbekannte Usenet-Anbieter Elbracht Computer sollte den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken unterbinden.
Die Begründung des Gerichts liest sich eher seltsam (oder sollte Methode dahinter stecken?): Sony sei zu spät in Revision gegangen und hätte damit gezeigt, dass ihr Interesse eher gering sei.
Meinung: Eine formaljuristische Begründung also. Die Problematik des Usenet als "rechtsfreier" Raum bleibt damit weiterhin bestehen.
Quelle: heise online