Der Videohoster Veoh hat den Musikgiganten Universal Music Group verklagt wegen "unangemessener Drohungen". Das Gericht soll bestätigen, dass Veoh rechtmäßig handelt, wenn sie auf Aufforderung urheberrechtlich geschützte Videos löschen.
Die Milliardenklagen der Musikindustrie gegen Videohoster kennt wohl jeder, nur sind die mindestens genau so rechtsunsicher wie das, was die Hoster selber machen. Nach amerikanischem Recht und auch nach deutschem Recht sind Hoster nicht für Inhalte von Usern verantwortlich. Das kann auch gar nicht anders sein. Sie müssen nur auf Aufforderung "illegale" Inhalte löschen, dann ist dem Gesetz genüge getan.
Meinung: Es hätte schon Vorteile, wenn der Staat sich an seine eigenen Gesetze halten würde, sonst müssen sie halt andere erlassen. Da graut einem schon vor dem 27. Korb der Urheberrechtsnovelle. Was wird da wohl drinstehen? Auch die Verhältnismäßigkeit sollte mal wieder beachtet werden, MP3-Kopierer sind wohl kaum Terroristen oder Kinderschänder.
Quelle: Golem
Klatsch, Fakten, News, Betas 5.087 Themen, 27.850 Beiträge
> Das kann auch gar nicht anders sein. Sie müssen nur auf Aufforderung
> "illegale" Inhalte löschen, dann ist dem Gesetz genüge getan.
Es kann durchaus anders sein, wenn Justiz bzw. Gesetzgeber es so wünschen.
Hat nicht das Landgericht Hamburg von Heise allen Ernstes verlangt, dass rechtswidrige Beiträge von Forenusern gar nicht erst ausgehängt werden dürften? Dieses Prinzip ließe sich 1:1 auf das Videohosting übertragen, wenn man es wollte.
Dass die Klageritis auch mal den umgekehrten Weg gehen kann, finde ich natürlich spitzenmäßig :-)
CU
Olaf
> "illegale" Inhalte löschen, dann ist dem Gesetz genüge getan.
Es kann durchaus anders sein, wenn Justiz bzw. Gesetzgeber es so wünschen.
Hat nicht das Landgericht Hamburg von Heise allen Ernstes verlangt, dass rechtswidrige Beiträge von Forenusern gar nicht erst ausgehängt werden dürften? Dieses Prinzip ließe sich 1:1 auf das Videohosting übertragen, wenn man es wollte.
Dass die Klageritis auch mal den umgekehrten Weg gehen kann, finde ich natürlich spitzenmäßig :-)
CU
Olaf