...aber lest einfach selbst: http://golem.de/0707/53694.html
Meines Erachtens wirft der Artikel Urheber- und Leistungsschutzrechte durcheinander (ersteres für Komponisten, Texter und Verlage, letzteres für ausübende Künstler), aber vielleicht ist das eine Besonderheit des deutschen Musikrechts.
Wie auch immer: Schön zu sehen, dass die Mächtigen dieser Welt nicht immer und automatisch ihren Willen bekommen.
CU
Olaf
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Kann aber der arme Cliff nicht mehr so viel an Scientology abdrücken....:))
Gruß
luttyy