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Nach Umzug kein DSL? Vertrag nach Münchner Urteil kündbar

Onkel_Alois / 1 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Wenn es nach diesem Urteil aus München geht, wäre demnach ein bestehender Provider-Vertrag kündbar, sofern der Anbieter am neuen Wohnort keine Leistung erbringen kann.

Gruß Alois

Mir scheint, als sei der IQ mancher User umgekehrt proportional zur Versionsnummer des verwendeten Betriebssystemes
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Crusty_der_Clown Onkel_Alois „Nach Umzug kein DSL? Vertrag nach Münchner Urteil kündbar“
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Sicher nicht ganz uninteressant, gar keine Frage, dabei auch durchaus nachvollziehbar. Aber was nützt einem Dritten schon ein Urteil eine x-beliebigen Amtsgerichtes? In der Praxis gar nichts und ich gehe jede Wette ein, daß ein anderes Amtsgericht bei exakt gleicher Ausgangssituation ein gegenteiliges Urteil erlassen wird.

Ist doch in höheren Instanzen nicht besser. Wenn ein Forenbetreiber vom LG Hamburg dazu verdonnert wird, jeden einzelnen Beitrag zu kontrollieren, kommt das LG Düsseldorf zu einem anderen Ergebnis. Wenn du in Stuttgart mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz erwischt wirst, hast du gleich Ärger mit der Justiz. Die Kollegen aus Berlin hingegen juckt es nicht im geringsten.

Das deutsche Rechtssystem ist manchmal doch sehr verwirrend.

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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