Zitat TecChannel:
"Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH Urteil vom 15.11.2006, Az. VIII ZR 3/06) sieht es nun aber so aus, dass Gewährleistungsverkürzungen und -ausschlüsse in Deutschland – auch von privaten Anbietern - unwirksam sind. Es spielt dabei keine Rolle, ob die gebrauchte Ware auf Ebay gehandelt wird oder ein Autokauf oder ähnliches ist. Die Konsequenz aus diesem Urteil ist: Es gilt in jedem Fall die gesetzlich vorgesehene Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Übergabe der Ware."
Mit anderen Worten: Es ist vollkommen wurscht, ob ich mich bei ebay als privater oder gewerblicher Verkäufer anmelde, ich werde immer wie ein gewerblicher behandelt. Fehlt ja nur noch, dass ich einen Gewerbeschein vorweisen muss, bevor ich einen vergilbten Schmöker von Privat an Privat verkaufen darf.
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CU
Olaf