Siehe http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,492932,00.html
Wie vereinbart sich dieser Beschluss damit:
http://www.bsi.de/produkte/boss/index.htm
Kopfschüttelnd
JG
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Hi,
ich find den Link nicht auf Anhieb (wenn doch liefere ich nach), aber ich habe vorhin gelesen dass der springende Punkt die Formulierung sei.
Jemand meinte dass das
Begehen einer Straftat
oder so strafbar sei.
Ganz plausibel klang das aber nicht, und ob das Zitat im Erstfall wasserdicht wäre glaube ich nicht.
Ausserdem kenne ich die Formulierung des Gesetzes nicht genau genug um da mehr zu sagen zu können.
Meine Meinung:
Ein/e Minister/in, auf das Problem angesprochen, sah gar keinen Handlungsbedarf, meinte, alles sei abgedeckt und genügend geregelt.
Das mag auf Straftaten zutreffen, aber wollen die das eigentliche und viel wichtigere Problem nicht verstehen?!
Gruss
Marcel