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Canon MPC 600F geht nicht an, keine Reaktion.....

WD40 / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin,
heute kam mein neuer Canon MPC 600F an... aber der GAU passierte:
Er geht nicht an.... kein Licht, kein Display.
Was kann es sein, ausser dass er völlig defekt ist?
Einer ne Idee? Sicherung nach dem Stromanschluss habe ich schon durchgemessen, voller Durchgang, also i.O.

Help..... ich brauch das Ding.... !
vielen Dank
Micha

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Crusty_der_Clown shrek3 „Da würde ich nicht lange fackeln und den Fall auch eBay mitteilen. Evtl. käme...“
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Der MPC 600F ist ca. 5 Jahre alt, da ist jegliche Herstellergewährleistung schon laaaaaaange abgelaufen.

Falls es sich um die Geräte aus der Artikelnummer 230129084442 handeln sollte, dann ist die Sache eigentlich ganz einfach. Der Verkäufer hat 2 Jahre Mängelgewährleistung zu leisten.

Die Aussage "Keine Garantie, keine Rücknahme" mag zwar bei tatsächlichen Privatverkäufen vor Gericht Bestand haben (muß sie allerdings nicht: "Garantie" ist eine freiwillige Leistung, die kann jeder ausschließen, wie er möchte. Eine Sachmängelgewährleistung jedoch, die kann nur der Privatverkäufer ausschlagen, auf keinen Fall ein gewerblicher Verkäufer). Es handelt sich hier aber eindeutig NICHT um einen Privatverkauf. Es wurden 6 Geräte verkauft, d. h., es besteht auf jeden Fall eine Gewinnerzielungsabsicht und damit handelt es sich eindeutig um einen gewerblichen Verkauf, die Rechtssprechung ist da ganz klar.

Klar könnte beispielsweise jeder von seinem Arbeitgeber mal ein Gerät, welches vielleicht ausgemustert werden soll, günstig erwerben, um es anschließend bei eBay zu verkaufen. Bei 6 Geräten ist aber eindeutig, daß man diese Geräte nur erworben hat, um sie wieder zu verkaufen und damit einen Gewinn zu erzielen. Es kommt dabei nicht drauf an, ob es aus steuerlicher Sicht um ein anmeldepflichtiges Geschäft handelt.

Für den Verkäufer dürfte es also deutlich günstiger kommen, dir die 99 Euro wieder zu erstatten und meinetwegen den Druckkopf und die Patronen einzeln zu verkaufen, als die rechtlichen Konsequenzen zu tragen. Auch eine Abmahnung durch den Anwalt eines Händlers ist durchaus denkbar, um die EUR 350,- Kosten dafür sind durchaus möglich.

Vielleicht hilft dir das ein wenig, um im Streitfall mal ein paar Argumente auf den Tisch legen zu können. Außerdem muß das Gerät ohnehin bei dir funktionsfähig angekommen sein, da gibt es gar keine Diskussionen. Wenn's einen Tag später kaputt gehen würde und es sich wirklich um einen Privatverkauf handelt, dann heißt es eben "Pech gehabt". Ist hier aber nicht der Fall.

Also, auf keinen Fall unterbuttern lassen und notfalls die juristische Keule schwingen, solche Anbieter kotzen mich einfach nur an.

Gruß
Jürgen

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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