http://golem.de/0705/52462.html - FYI, Olaf
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...ein bisschen recht habt ihr sicherlich alle, aber am meisten kann ich siggi beipflichten: Die Richtung stimmt.
Man muss bedenken, dass es sich bei den 24.000 € ausschließlich um die Strafe handelt, d.h. die Schmidtleins müssten darüber hinaus - meinem bescheidenen Rechtsverständnis nach - noch damit rechnen, dass unrechtmäßig erzielte Gewinne abgeschöpft werden. Da könnte durchaus ein Vielfaches dieser Summe herauskommen, oder liege ich jetzt komplett falsch?
CU
Olaf