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Bootmenager und USB HD

junold / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Habe einen PC (dienstlich) die Nutzung ist stark eingeschränkt wegen fehlender Admin Rechte.

Möchte mit einer USB HD mit XP Betriebssystem einen privates System installieren. Mit der Möglichkeit beim booten zwischen beiden Systemen zu wählen.

Ist es Möglich eine USB HD mit dem BS XP und Bootmenager so einzurichten (also Bootmenager auf USB HD) das die eingebaute HD nicht geändert wird.
Das heißt wenn USB HD nicht angesteckt ist, das System ohne Fehlermeldungen hochfährt. Wird mit USB HD gebootet sollte sich der Bootmenager melden.

Wenn es da eine Möglichkeit gibt, wie soll ich bei der Installation vorgehen ( interne HD abklemmen ???) und welchen Bootmenager soll ich nehmen. XP besitzt ja auch einen.Und wie bindet man diesen ein ?

Gruß Micha

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Andreas42 junold „Bootmenager und USB HD“
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Hi!

Das grösste Problem dürfte bei deinem Vorhaben sein, dass XP von seinem technischen Aufbau her, nicht in der Lage ist, von einem USB-Laufwerk zu booten.

Die c't hat dazu vor einiger Zeit dann eine Lösung abgedruckt, die natürlich auch die eigentlichen Bootprobleme vorher analysiert (um sie beheben zu können). Die Lösung sieht dabei vor ein installiertes XP auf die USB-Platte zu clonen und dann dort vom ersten laufenden XP aus, die Registry und einige andere Dateien (genaues müsste ich erst nachlesen) zu modifizieren.

Für mich ich das zuviel Aufwand. Für Notfälle scheint mir eine Lösung sinnvoller zu sein, die mittels BartsPE ein MiniXP erzeugt, dass man dann z.B. von einem USB-Stick aus booten kann.

Grundsätzlich möchte ich aber dazu raten, mit dem Arbeitgeber zu sprechen: solche Stunts (um irgendwie eine zweite XP-Installation mit mehr Rechten zu booten), lohnen meiner Meinung nach den Aufwand nicht. Entweder er gestattet offiziell die private Nutzung oder nicht. Statt Basteleien an einem beruflichen Werkzeug würde ich dann eher auf ein günstiges privates Notebook der 600€-Klasse setzen.

Bis dann
Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
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