genug hat es gedauert. Es kann nicht sein, dass der ahnungslose Kunde hinterher der Dumme ist, hat das Geld überwiesen, bekommt aber die Ware nicht, weil diese vom Zoll beschlagnahmt wurde, wie im Fall der IPod Kopien.
http://www.pcwelt.de/news/recht/77823/index.html
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Ich habe es nicht ganz gelesen, nur bis zu dem Punkt, wo der abgekürzte Vorname auftauchte.
Genau das gleiche ist mir auch passiert. Ich wollte für meine Frau mal einen Account anmelden und habe den ersten Buchstaben ihres Vornamen genommen.
Während der Anmeldung bin ich wohl etwas zerstreut gewesen und habe mein Geburtsdatum eingetragen.
Irgend wann hat ebay mir dann geschrieben, daß das nicht ginge. Ich sollte das belegen, indem ich meinen Perso in Kopie an ebay zu faxen hätte. Natürlich mit Fristsetzung.
Nun habe ich das getan.
Aber mein Vorname stimmte nun nicht mit dem Buchstaben überein und man wollte von mir den Ausweis meiner Frau. Auf meine Frage hin, ob das was mit gesundem Menschenverstand zu tun hätte, bekam ich keine Antort und nach Ablauf der Frist wurde das Konto gesperrt.
Nun ja, am nächsten Tag war es nach dem Perso-Fax wieder frei. Das Konto lautet nun auf den Namen meiner Frau, hat aber mein Geburtsdatum.
Die Mitarbeiter von ebay sind so starr an ihre Vorschriften gebunden, daß da kein Weg dran vorbei geht. Die würden eher die Firma eingehen lassen, bevor man zu denken anfängt.
Und die Vorgaben kommen eben von der Mutter aus USA.
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Und was den Zoll anbelangt, bei "ahnungslosen" Kunden: Richtig.
Fälschungen werden beschlagnahmt und die "Billich,willich" Kunden sollten auch noch für das Sheddern zahlen.
Im übrigen nimmt ebay sehr wohl Fälschungen vom Markt, wenn der Rechteinhaber das moniert. Sonst nicht, denn woher soll ebay wissen, was echt ist und was nicht?