Der NASA-Hacker Gary McKinnon wird von England an die USA ausgeliefert. Die reiben sich schon die Hände: Bewährung gibts nicht, 45 Jahre Knast drohen ihm. McKinnon war in zahlreiche NASA- und Militär-Computer eingedrungen und hat seine Schuld zugegeben.
Er sei nur aus Spass und nur in schlecht gesicherte Systeme eingedrungen, sagt er. Die Einbrüche liegen 5 Jahre zurück, seit November 2002 sitzt er im Knast.
Quelle: BBC
Viren, Spyware, Datenschutz 11.213 Themen, 94.186 Beiträge
@Calixtus1
Das sehe ich auch so. Ich warte ja nur noch darauf, dass es zur Bürgerpflicht erklärt wird, nur noch mit Rüstung und Kugelweste das Haus zu verlassen, da man sonst "selbst schuld" ist, wenn man von einem Heckenschützen mit Zielfernrohr niedergestreckt wird.
Tatsächlich ist das Thema aber nicht so einfach: Da es Kriminelle und Irre nun einmal gibt, entsteht immer die Frage, wie viel Aufwand man der Allgemeinheit zumuten kann, damit es den Kriminellen und Irren nicht allzu leicht gemacht wird bzw. der Schaden, den diese anrichten können, sich möglichst in Grenzen hält. Wenn wer z. B. sein Auto unversperrt stehen lässt und es wird widerrechtlich in Betrieb genommen und es kommt zu einem Unfall, dann hält sich die Versicherung am Fahrzeughalter schadlos, da er nicht alle ihm zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, die widerrechtliche Inbetriebnahme des Fahrzeugs zu verhindern. Das ist inzwischen (leider?) "gesellschaftlicher Konsens", auch wenn man persönlich der Auffassung sein sollte, dass gleichgültig, ob das Auto abgesperrt ist oder nicht, die Verantwortung für den Unfall jedenfalls derjenige hätte, der es widerrechtlich in Betrieb genommen hat (der ist aber dann oft nicht greifbar, ist nicht strafmündig, oder es fehlen ihm alle Mittel, den Schaden wieder gut zu machen).
Allerdings gibt es hier in Teilbereichen auch eine gegenläufige Entwicklung: Früher wurde bei Prozessen in Zusammenhang mit Vergewaltigung immer hinterfragt, welche Kleidung das Opfer (zumeist die Frau) anhatte, und ob sie durch ihre Kleidung eine Vergewaltigung, wenn schon nicht "provoziert" habe, so doch zumindest mitschuld daran wäre. Inzwischen scheint diesem Aspekt jedoch weniger Bedeutung eingeräumt zu werden, da - egal, wie immer sich eine Frau kleidet - sie Anspruch darauf hat, in Ruhe gelassen zu werden. Um einen Vergleich zu bemühen: Ein Einbrecher kann seine Tat auch nicht damit entschuldigen, dass der Kaufmann sein Schaufenster besonders schön dekoriert und die Waren besonders verlockend angeboten hat.
Aber die Sache sieht gleich ganz anders aus, wenn wer ein Arsenal gefährlicher Waffen hat und dieses Arsenal nicht ausreichend sichert, sondern meint: Jeder habe davon die Finger zu lassen, es gehöre ihm ja nicht (Militärcomputer). Analog bei Servern, auf denen Kreditkartennummern und PIN-Codes verwaltet werden. Hier ist der Schaden, der unbeteiligten Dritten potentiell zugefügt werden kann, erheblich, und daher kann sowohl vom Waffenbesitzer als auch vom Server-Administrator verlangt werden, dass er geeignete Schutzmaßnahmen ergreift.
Da das Strafausmaß auch von der Schwere des Delikts abhängt, macht es eben einen Unterschied, ob es ein "Einbruch" (also mit Gewalt gegen erheblichen Widerstand) oder ein "Diebstahl" (einfach "mitgenommen") ist. Aber auch diese Unterscheidung ist "gesellschaftlicher Konsens", kein Naturgesetz. Es ist psychologisch leicht nachzuvollziehen, dass derjenige, der erst erhebliche Hindernisse überwinden musste, um die eigentlich Unrechtshandlung zu begehen, über ein größeres kriminielles Potenzial verfügt, und daher auch schwerer bestraft werden sollte, da es voraussichtlich auch schwerer sein wird, sein kriminelles Potenzial abzubauen.