ich habe mich mit diesem dusseligen Thema leider beruflich beschäftigen müssen.
Zuerst einmal, ein Blick ins (online) Gesetzbuch kannst Du Dir ersparen.
Nicht das Sozialgesetzbuch regelt hier die Angelegenheiten, sondern die Gesundheitsreform. Und laut Bundestagsabgeordnetten umfaßt das Gesetzeswerk hierzu genau 588 Seiten!
Und damit wären wir auch schon bei Thema zwei und drei, die Tante von der Barmer hat vermutlich noch nicht alle Seiten gelesen (ich auch nicht!) und ist auch noch nicht von ihrem AG informiert worden. Und der Weg zu "Fachleuten" kann aus dem gleichen Grund erfolglos sein, oder wenn es ein richtiger Fachmann/-frau ist, dürftest Du für einen Termin bis Weihnachten warten.
Es ist ab 01.04.2007 so, das jeder in unserem Land das Recht auf eine Krankenversicherung hat (also keine Zwangspflicht). Aufnehmen muß dich laut Aussage des Bundestagsabgeordneten, zweier GKV und eines PKV Vertreters der Versicherungsgesellschaftszweig, bei dem Du zuletzt versichert warst. Du warst zuletzt bei den GKVs, also müssen Dich alle GKVs in ihrem Standardtarif aufnehmen. Egal ob Du gekündigt hast oder ob sie Dich wegen Nichtzahlung rausgeschmissen haben. Sie müssen Dich unbegrenzt oft wieder aufnehmen.
Du könntest wie folgt vorgehen, den Nachweis, das Du zuletzt in der GKV warst beifügen und schriftlich den Antrag stellen, nach Vorgabe der Gesundheitsreform ab 01.04.2007 im Rahmen der Versicherungspflicht in dieser GKV aufgenommen zu werden. Bei erneuter Ablehnung sofort per Einschreiben mit Rückschein an den Vorstandsvorsitzenden (mit Namensnennung, zuerst er, dann erst die Kasse), persönlich, vertraulich mit der Bitte, die MAin umgehend über die neue Rechtslage zu informieren, damit Dir eine Klage erspart beleibt.
Solltest Du wider erwarten keine Annahme bekommen, meldest Du Dich wieder hier.