22 Millionen Kreditkartenkonten wurden gefilzt, um Käufer von Kinderpornografie zu ermitteln. Einer, der dagegen geklagt und verloren hat, ist Rechtsanwalt Udo Vetter. Die Begründung des Urteils liegt nun vor, ist aber etwas diffus ausgefallen. Revision ist angesagt.
Die Begründung ist 20 Seiten lang und kann in seinem Blog nachgelesen werden, ebenso wie seine Zusammenfassung der Entscheidung.
Mehrere Punkte fallen auf: Die mutmaßliche Rasterfahndung sei gar keine gewesen, weil dazu die Daten mehrerer Datenbanken, die nichts miteinander zu tun haben dürfen, kombiniert werden müssen. Eine sehr zweifelhafte Argumentation in Zeiten, wo aber auch alles über jeden zu erfassen versucht wird. In den 70er Jahren, als die Rasterfahndung wegen der RAF eingeführt wurde und man noch mit Karteikästen gearbeitet hat, war das vielleicht noch haltbar. Jetzt der glorreiche Schluss: Und weil es keine Rasterfahndung war, braucht man auch keinen Richter vorher zu fragen :) Eine (un)geschickte Aushebelung des Richtervorbehalts durch die Staatsanwaltschaft.
Für eine Rasterfahndung muss ein schweres Delikt vorliegen. Betrachten, Besitz und Erwerb von Kinderpornografie ist aber keines, weil es nur mit maximal 2 Jahren Gefängnis bestraft wird.
Die Möglichkeit, eventuell Konsumenten von Kinderpornografie zu erwischen, rechtfertige die Einschränkung des Grundgesetzes (Recht auf informationelle Selbstbestimmung).
So ganz sicher scheinen sich die Richter am Amtsgericht Halle aber nicht zu sein. Zitat:
"Zudem dürfte auch der Gesetzgeber zu beobachten haben, ob die bestehenden verfahrensrechtlichen Vorkehrungen angesichts künftiger Entwicklungen geeignet sind, den Grundrechtsschutz effektiv zu sichern und bei Fehlentwicklungen hinsichtlich der konkreten Ausführung durch die Strafverfolgungsbehörden notfalls durch ergänzende Rechtssetzung korrigierend eingreifen."
Auf gut deutsch: Der Eingriff in die Grundrechte könnte uns auch leid tun, kommt halt darauf an :)
Das und mehr ist nachzulesen bei law blog.
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@redaktion
"...Für eine Rasterfahndung muss ein schweres Delikt vorliegen. Betrachten, Besitz und Erwerb von Kinderpornografie ist aber keines, weil es nur mit maximal 2 Jahren Gefängnis bestraft wird.
..."
findet ihr keine weniger kontroversen themen?
imho MUSS kinderpornographie mit allen mitteln und mit aller härte verfolgt und bestraft werden.
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