Hallo,
ich will mich zu einem Abo bei einem DVD Verleih anmelden, aber in den AGBs steht, dass nur eine Anmeldung pro Haushalt vorhanden sein darf. Wäre es jetzt rechtlich gesehen illegal mich anzumelden, wenn mein Bruder schon ein Abo bei denen hat?
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Das Programm schließt keinen Vertrag. Das Programm - wie auch ein Schaufenster, Katalog oder Internetshop - ist eine "invitatio ad offerandum", eine an die Allgemeinheit gerichtete Aufforderung/Einladung, ein Angebot (Willenserklärung) abzugeben.
Indem Du eine "Bestellung" absendest, gibst Du eine Willenserklärung mit dem Inhalt "ja, will ich haben" ab. Ein Vertrag kommt aber erst zustande, sobald der Partner eine bestätigende Willenserklärung abgibt, also z.B. durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder auch - durch konkludentes Handeln - durch Zusendung der bestellten Ware.
