Nur ein gut gemeinter Rat von mir, befrage bitte einmal deinen Steuerberater zu der Sache mit Privatgeschäften als Händler in einem Geschäftsbereich, der in deinen Händlerbereich fällt. Das könnte Dir möglicherweise Ärger ersparen. Das Finanzamt mag es nämlich nicht, wenn gewerblich handelnde meinen, selbst entscheiden zu können, wann sie ein Privatgeschäft tätigen für welches sie keine Umsatzsteuer abführen müssen. Mich hat das mal ein paar Tausend Euro gekostet.
Du kannst zwar als EDV-Händler durchaus mal ein gebrauchtes Auto als Privatverkauf veräussern, wenn Du aber als Autohändler einem Kunden ein Auto vermittelst, es sei denn es ist dein eigenes, ist das Finanzamt sauer wenn Du meinst das sei ein Privatgeschäft.