Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Garantieverlängerung nach Reparatur?

wanze2 / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Mai 2005 habe ich mir einen Fujitsu-Siemens Komplettrechner gekauft. Inzwischen wurden fast alle Komponenten bereits mehrmals ausgetauscht.Original ist nur noch das Gehäuse,der Speicher und die Festplatte. Letzte Woche wurde mal wieder das Mainboard,Netzteil und die Graka ausgetauscht.Die Garantie läuft noch bis Mai. Jetzt stellt sich die Frage:verlängert sich die Garantiezeit durch den Einbau der neuen Komponenten auf diese Teile automatisch oder nicht? Müßte doch eigentlich meiner Meinung nach.Natürlich kann ich mich auch irren.Kenne mich mit der Rechtslage nicht so aus.Was ist eure Meinung dazu?Kennt sich vielleicht jemand da aus?
Grüße an alle

Tilo Nachdenklich wanze2 „Garantieverlängerung nach Reparatur?“
Optionen

Wir sind hier keine Juristen und können und dürfen auch keine Rechtsberatung leisten. Meine Laienmeinung für dieses nicht besonders spezifizierte Fallbeispiel (fassen wir es mal so auf):

Zunächst mal wird es um Gewährleistung gehen (bzw. neuerdings fällt es streng juristisch gesehen unter die Mängelhaftung). Und nicht um die freiwillige und im Belieben des Herstellers gestaltete zusätzliche Garantie.

Bei der Gewährleistung ist der Händler zuständig und der wird aus Kostengründen versuchem müssen bei Montagsgeräten übers erste halbe Jahr zu kommen. Danach ist der Kunde geschnitten, er müsste beweisen, dass das Produkt fehlerhaft hergestellt wurde. Beim Austausch fast aller Komponenten reicht das vielleicht einem Gericht auch ohne zusätzliches Gutachten, der Händler geht ein Risiko ein, wenn er auf stur schaltet.

Hersteller legen ihren Händlern ein anderes Vorgehen nahe:
http://www.werkzeug-news.de/news/news11203garantie/garantie.html

An und für sich ist es überfällig den Rechner zurückzugeben; allerdings musst Du mit einem erheblichen Abzug für die Nutzung rechnen, ist gängige Praxis die die Gerichte absegnen...habe ich so im Hinterkopf.
Hier, siehe erfolglose Nacherfüllung:
"Wenn bei einer Reparatur Mängel auftreten, so ist das erste Recht des Käufers ebenfalls die Nacherfüllung. Wenn diese scheitert, können Käufer den Mangel selbst beseitigen und den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Daneben haben Kunden die Möglichkeit, von dem Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern."
http://www.telespiegel.de/html/gewahrleistung-garantie-hardwa.html