Mitte März soll oder besser wird das Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität verschärft.
Darunter fällt u.a. die Verwendung von Hackertools etc.
Fallen die Rootkits der Firma Son. und der BKA Trojaner auch darunter oder wird es dafür Ausnahmeregelungen geben ????