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Gericht stoppt Abmahnmaschinerie

Redaktion / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit vergangenem Jahr überwacht das Schweizer Unternehmen Logistep, im Auftrag der Industrie, den Datenverkehr in Tauschbörsen. Gezielt wird nach Teilnehmern gefahndet, die illegale Daten transferieren.

Die Erwischten werden dann mit Abmahnungen bedient. Höhepunkt der Logistep-Aktion war bislang eine Massenabmahnung im Auftrag eines Spieleherstellers, bei der rund 3.700 Tauschbörsennutzer per Serienbrief abgemahnt wurden. Die beauftragte Anwaltskanzlei forderte als Schadensersatz für den Spielehersteller 50 Euro und für sich selbst 150 Euro Anwaltsgebühren.

Jetzt wurde ein interessantes Gerichtsurteil des Amtsgerichts Mannheim bekannt. Die 150 Euro Abmahngebühren für die Kanzlei sind nicht gerechtfertigt. Der Spielehersteller hätte den Schadensersatz auch selbst anfordern können, die Anwaltsmaschinerie betrachtet das Amtsgericht lediglich als Kosteneintreibungs-Maschinerie.
Quelle: Heise.de