...ja - darf man das eigentlich? Nur weil man keinen Datenträger erworben hat, soll man bis ans Ende aller Tage darauf sitzenbleiben müssen? Das kann es irgendwie nicht sein. Oder doch...?
Hier ein IMHO recht lesenswerter Artikel zu dieser Thematik: http://www.golem.de/0610/48659.html
FYI
Olaf
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> Natürlich besteht auch im ersten Fall (Originaldatenträger) die Möglichkeit, dass der Verkäufer eine Kopie zurückbehält und nutzt.
Eben - genau das ist der Knackpunkt. Deswegen bleibt es fragwürdig, wenn die Content-Anbieter hier "feine Unterschiede" machen... denke aber, in dieser Angelegenheit ist noch nicht das letzte Wort gesprochen.
Wenn es nach den Amerikanern ginge, wäre der Gebrauchtverkauf von Software komplett(!) verboten - ich hatte da so meine leidvollen Erfahrungen:
http://www.nickles.de/static_cache/537721530.html
http://www.nickles.de/static_cache/537802119.html
CU
Olaf