Homepage selbermachen 7.851 Themen, 35.615 Beiträge

Domain Passwörter und CO freigeben, zu welchem Zeitpunkt

Susax / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
ich will eine Domain inkl. Webspace und dem ganzen Klimbim abgeben. Die Sache ist die, dass das alles auf meinem Namen läuft, es ist eine Vereinsseite. Ich war persönlich dafür verantwortlich, für Inhalte und Co, es hat auch manchmal etwas Ärger gegeben, wenn wir Sachen veröffentlicht haben etc, ich hab mich darum immer als Verantwortlicher im Impressum und Domaininhaber kümmern müssen.

Jetzt soll das ein anderer machen. Das problem ist, dass unser provider scheinbar ewig braucht um die Namen zu ändern und somit die Verantwortlichen für die Domain, auf der Site selbst kann ich das natürlich selbst machen bzw. ich muss es ja machen.

Aber auf der Denic Seite sind immernoch meine Daten.

Der neue Besitzer drängt jetzt darauf, dass er den Verein endlich weiterführen darf. Aber ich traue dem Kerl nicht und will erst alle meine Namen weg haben bzw. die Verantwortung weg haben, weil ich ja nicht weiss, was der dann da veröffentlichen will und wenns was ist, was mit dem Gesetz in Konflikt gerät, bin ICH der verantwortliche.

Was soll ich tun , ich bin in der Zwickmühle, da er einerseits eine Ablöse Summe zahlte und natürlich darauf pocht, dass er jetzt die Daten haben will und andererseits hab ich eben weiterhin noch die Verantwortung und der Provider meinte, so eine Namensänderung kann so um die 8 Tage dauern, je nach Auslastung, jetzt sind erst 4 Tage rum.


Was würdet ihr tun? Blind vertrauen und einfach übergeben auch wenn euer Namen noch drinnen ist oder einfach dir Schelte kassieren und neuen Verwalter hinhalten, bzw. auf der nächsten Vereinssitzung vertrösten?

bei Antwort benachrichtigen
xafford Susax „Domain Passwörter und CO freigeben, zu welchem Zeitpunkt“
Optionen

Unter dem Vorbehalt, dass ich kein Rechtsanwalt bin: Im Grunde ist der neue Besitzer dafür verantwortlich die Registrierungsdaten aktuell und korrekt zu halten und primär ist das Impressum entscheidend. Will meinen, erster Anlaufpunkt bei Rechtsverstößen ist eigentlich der im Impressum benannte Verantwortliche, erst wenn dieser nicht zu Ermitteln wäre wärst Du der Anlaufpunkt. Hast Du jedoch einen gültigen Vertrag (oder Vereinbarung) über die Abgabe der Domain, so wärst Du rechtlich aus dem Schneider. Allerdings sind Anwälte bei Abmahnungen nicht immer allzu wählerisch, wem sie eine Abmahnung zukommen lassen (oft auch warum). Trotzdem wäre es eher unwahrscheinlich, dass Du Probleme bekommst, wenn der neue Besitzer im Impressum eingetragen ist, Du jedoch nicht (anders sieht es nochmal aus, wenn die Domain selbst der Abmahngrund wäre, zB wegen eines geschützen Markennamens im Domainnamen).

Was mich jedoch wundert ist die relativ lange Dauer für eine Akutlaisierung der Domaindaten. Im Normalfall haben Provider direkten Zugriff bei der Denic um Domaindaten verwalten zu können und eine Änderung sollte innerhalb eines Tages möglich sein. Summa sumarum, Du hast wohl einen Vertrag über die Abgabe der Domain geschlossen (habt Ihr da keine Fristen vereinbart?) und demnach solltest Du auch schnellstmöglich abgeben.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
bei Antwort benachrichtigen