Hallo ,
mal ne Frage , wenn ich einen gemeldeten Nebenjob ausüben will ,so max. 2 Std. am Tag ...... muß ich das meinen Arbeitgeber melden ?
Thx und Gruß
Bär
Off Topic 20.142 Themen, 223.483 Beiträge
jain, hängt von vielen Dingen ab.
Bist Du im öffentlichen Dienst ist Nichtmelden ein Entlassungsgrund.
In der Privatwirtschaft ist es entweder im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag geregelt.
Wenn nicht, hast Du aber nicht unbedingt freies Spiel. Verdienst Du mit beiden Jobs zu viel, wirds sogar richtig teuer.
Übst Du den Nebenjob nur im Urlaub aus, kann der Arbeitgeber NEIN sagen, da der Urlaub zur Erholung ist.
Arbeitest Du täglich abends mehrere Stunden in einer Kneipe und hast morgens ab 7 einen anspruchsvollen Job kann der Nebenjob auch verboten werden.
Bei Interessenkonflickt natürlich auch.
Aber wenn das alles nicht zutrift, muss der AG Deinem Nebenjob zustimmen, sofern Du nach den Verträgen etc. eine Meldepflicht hast.
Bei Nichtmeldung trotz Meldepflicht laut Arbeitsvertrag/Tarifvertrag droht i.d.R. eine Abmahnung.
Mehr dazu bei http://www.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html#Neben
Unabhängig davon gilt Artikel 12 GG http://dejure.org/gesetze/GG/12.html