Eine Heise-Meldung:
www.heise.de/newsticker/meldung/print/76374
"So führe das Formular den Verbraucher in die Irre, weil ihm unter anderem nicht deutlich vor Augen geführt werde, ab wann die Widerrufsfrist überhaupt beginnt."
Das Formular hat aber Rechtsgültigkeit. Wenn ein Händler nun sehr alte Ware zurücknehmen muss, weil eine gültige Belehrung fehlte und so einen Schaden hat, so er soll vom Bundesjustizministerium Schadenersatz verlangen.
Es wird also geraten weiterhin das schlecht-formulierte Formular zu benutzen.