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News: Gerichtsurteil gefallen

Analoge Kopien erlaubt, Napster austricksen verboten

Redaktion / 2 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein Urteil des Frankfurter Landgerichts bestätigt jetzt, dass auf analogem Weg durchgeführte Kopien nicht gegen das Urheberrecht verstoßen. Es ist also beispielsweise erlaubt, mit Kopierschutz versehene digitale Musikdateien analog am Ausgang der Soundkarte abzugreifen und aufzuzeichnen. Software die diesem Zweck dient ist damit legal.

Auslöser des Urteils war eine Klage gegen den Franzis-Verlag, der eine Software namens "napster DirectCut" vertrieben hat. Prinzipiell ist diese Software so ein analoger Recorder, aber es gibt einen Knackpunkt bei der Sache. In den Nutzungsbedingungen der kommerziellen Musikbörse Napster ist festgelegt, das downgeloadete Musikdateien nur für die Dauer des Napster-Abonnements genutzt werden dürfen. Die Musikdateien verfügen über einen entsprechenden Schutzmechanismus.

Der wird beim analogen Kopieren allerdings wegradiert. Somit entstehen Audiodateien, die auch nach Beendigung eines Napster-Abos, weiter genutzt werden können - und das verstößt gegen die Napster-Nutzungsbedingungen. Deshalb wurde der Franzis-Verlag zur Einstellung des Vertriebs von "napster DirectCut" verurteilt.
Quelle: Heise.de