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Songtexte-heute.com

elfiee / 23 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe mich vor einiger Zeit mal bei diesem Laden angemeldet,
natürlich nicht ohne dummerweise meinen Jahresbeitrag von ca.100 €
zu entrichten, nach entsprechender Mahnung selbstverständlich.
Hab jetzt noch Rückenschmerzen vom "Selber-in-den-A....-beissen.
Ok. ist inzwischen unter Lehrgeld abgelegt. Der Betreiber dieser
Seite ist eine Sch... GbR aus Büttelborn. Scheinbar haben diese
Personen ihre Finger noch in anderen Internetgeschäften. Hat irgend-
jemand von Euch schon mal etwas über diese GbR gehört und wenn ja, bitte ich um Informationen.

TNX

elfiee

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Alte "Bekannte" ... rill
Songtexte-heute.com Olaf19
Eigentlich nicht ;-) Olaf19
@repi Olaf19
@Olaf REPI
@irina1 elfiee
pino3 Anonym „Hallo, habe mich auch aus Versehen auf songtexte angemeldet und ebenfalls eine...“
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Hallo liebe Leidgenossen,
mir ist es ähnlich wie sixpack1 ergangen. Nach Rücksprache mit meinem Bruder, habe mich erweichen lassen, die 84 € Euro zu bezahlen. Ich glaube, das war ein Fehler. Nach zweitägigen Recherchen und Gesetzeslektüre hacke ich jetzt nach. Ich habe heute an das Trio Schmidtlein - Trunk folgenden Brief geschrieben. Vielleicht könnt Ihr mir dazu Eure Meinungen zusenden.

Einschreiben
Andreas & Manuel Schmidtlein GbR
Vor der Hube 3
64572 Büttelborn

Meine Kunden-Nr. SON-456998
Rechnungs-Nr. R537087

Sehr geehrte Brüder Schmidtlein, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Trunk,

hiermit kündige ich (vorsorglich) den mit Ihnen irrtümlich eingegangen Abonnemet-Vertrag (Anm.: zum dritten Male); vgl. Ihr e-mail vom Mittwoch, 28. Juni 2006, 4:14 AM.

Weiter fordere ich Sie auf um sofortige Rücküberweisung meiner - auf Ihr Konto 859967461 bei der Postbank Dortmund einbezahlten - € 84 + Portogebühren von € 2,60 = 86,60 €.

Meine Bankdaten: Josef und Ingrid Baumgartner, KtoNr 380 815746; BLZ 741 500 00.
Sparkasse Metten

Begründung:

1. Der Kaufvertrag ist nicht rechtswirksam zustande gekommen. Sie haben gem. § 312 d BGB verstoßen. Nach Ansicht des Verbraucherschutzverbandes und meines Freundes, Rechtsanwalt Josef S., 94469 Deggendorf) sind Ihre Hinweise auf das Widerrufsrecht nicht ausreichend. Voraussetzung für den Lauf der Widerspruchsfrist ist nämlich auch, dass eine Unterrichtung gem. § 312 c BGB (Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen) erfolgt. Das ist keinesfalls gegeben.


2. Es liegt eine Nötigung vor: Ich habe Ihnen am 29. Juni 2006, 8:29 PM, eine e-mail gesandt und mitgeteilt, dass ich diesen Vertrag irrtümlich eingegangen bin. Darauf antworteten Sie mit e-mail vom 30. Juni 2006, 3:44 PM. Dieses Schreiben enthält unsachgemässe, rechtlich nicht nachvollziehbare Inhalte. Da Sie u.a. mit Betrugsanzeige drohten, fühlte ich mich genötigt, aus Angst vor höheren Kosten, die 84 € zu bezahlen. Nachdem ich aber Erkundigungen und Recherchen eingegangen bin (Kollegen, Freunde, Verband der Musikverleger, Internet .....) stelle ich fest, dass ich hereingelegt worden bin. Übrigens widersprechen sich Ihre Werbeangaben mit Ihren Bestimmungen in den AGB`s. (Dazu mehr bei meiner Strafanzeige). Im Internet las ich, dass es sich bei Ihnen und dem honorigen RA Trunk um ein deutschlandweites Trio handelt, dessen Aktivitäten z.B. der Staatsanwaltschaft Darmstadt bestens bekannt ist. (vgl. http : // www. Aol.com/rf36258 ).



3. Es liegt Betrug vor. Auf Ihrer Internetseite www. songtexte-heute.com werben Sie in grosser fetter Schrift: „Songtexte einfach finden“. Auf diese Seite gestoßen bin ich bei meiner Recherche in google nach einem Songtext von Matthias Reim. Am 04. Juli 2006 habe ich mich zum ersten Mal mit der von Ihnen – nach Eingabe der Zugangsdaten – zur Verfügung gestellten Webseite beschäftigt. Darin befinden sich Hinweise auf Filesharing-Programme, CD-Ripper, Anleitungen und seitenlange für einen Laien undefinierbare Rechtsbelehrungen. Mit diesen Sachen kann ich weder was anfangen noch habe ich sie mir bei Ihnen bestellt. Ich zeigte Interesse an Songtexten, und für diese haben Sie geworben.

4. Meine Rücksprache mit dem Verband der Musikverleger, Herrn Dr. Heinz Stroh, Geschäftsführer und Zuständiger für Rechtsfragen (vgl. http://www.dmv-online,com; Tel. 0228/539 70 – 0 ergab, dass Sie überhaupt nicht berechtigt sind, Songtexte im Internet anzubieten. (z.B. Verstoß gegen Urheberrechte). Sie verhalten sich im doppelten Sinne rechtswidrig. Einerseits bieten sie rechtswidrig, unter Missachtung der Urheberrechte, Songtexte an, andererseits stehen dann keine Songtexte zum Herunterladen zur Verfügung. (einfach lachhaft!!!).

Ich könnte Ihnen nach meinen zweitägigen Recherchen noch vieles mitteilen. Dies alles ist zwar mit viel Arbeit verbunden, macht aber inzwischen riesig Spaß.
Trotzdem mache ich Ihnen folgendes Angebot:

Sie rücküberweisen mir innerhalb 3 Tage die zu Unrecht von mir erhaltenen € 84 + 2,60 € Portogebühren auf o.a. Konto.
Ich sehe von einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt, die ich übrigens im Entwurf schon fertig habe, ab.
Sollte ich von Ihnen in dieser Frist keine positive Nachricht erhalten, stelle ich Strafantrag wegen Nötigung, Betrug u.v. m.
Falls Sie mit mir ein persönliches (telefonisches) Gespräch führen wollen, bin ich gerne dazu bereit. Ich erwarte dies auch, es sei denn, Sie sind zu feige dazu.

Mit freundlichen Grüssen

Re: Songtexte-heute.com Antonn