Und in den meisten Ländern auf Komposition und Text für 70 Jahr noch nach dem Tod der Urheber.
Spiegel-Online.
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Ich persönlich bin für eine maximale schutzdauer von 10-20 jahren. Wenn in dieser zeit etwas nicht erfolgreich war, dann bleibt das auch so (die extrem seltenen ausnahmen wären ein kleiner kollateralschaden).
mr.escape
Ps.: Du hast schon wieder einen link in den sand gesetzt(http://nickles.de/static_cache/538097506.html)! :-)
Statt
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzkultur/0,1518,druck-425017,00.html>Spiegel-Online.
muss es
<a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzkultur/0,1518,druck-425017,00.html">Spiegel-Online. </a>
heißen!
Und wegen genau dieser antwort kannst du es noch nicht einmal ändern!