Nettes kleines rechtliches Gutachten bei Heise.
Zitat:
"Die relativ grobe Skizze dieser schwierigen Problematik zeigt, dass Minderjährige zwar grundsätzlich als Störer in Anspruch genommen werden können, sich jedoch unter familienrechtlichen Aspekten Schranken der Haftung ergeben können. Die Problematik scheint inzwischen in das Bundesjustizministerium vorgedrungen zu sein, ohne dass dies Folgen haben muss."