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Filmen ohne Erlaubins

The MOD / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi,

wie sieht den die rechtliche Lage aus, wenn man andere Leute ohne ausdrückliche Einwilligung filmt oder gefilmt wird und das Video nicht kommerzialisiert wird??

Der Kemptener The MOD „Filmen ohne Erlaubins“
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Im Prinzip hat keuper schon alles gesagt. Ist auch richtig so. Vielleicht noch etwas präzisiert:
Wenn du z.B. in einer Stadt, Dorf usw. öffentl. Gebäude filmst oder fotografierst (das Objekt also eindeutig nicht eine bestimmte Person ist) und dir jemand ins Bild läuft oder auch einfach nur die Passanten mit "erwischt", kann dir kein Mensch was. Anders sieht die Sache aus, wenn du z.B. eine Person (keine Person des öffentlichen Lebens), die du aus welchem Grund auch immer als Motiv für geeignet hältst, filmen möchtest. Hier musst du unbedingt vorher die Erlaubnis einholen oder aber bei unerlaubter Fotografie auf Wunsch dieser Person das (digitale) Foto löschen oder sogar das Negativ rausgeben. Selbstverständlich, wie auch in dem vorigen Komentar bereits angeführt, dürfen keine privaten Grundstücke, Häuser, Gärten oder ähnliches ohne Erlaubnis fotografiert werden. In der Regel wird zwar hier bei interessanten Gebäuden niemand etwas dagegen haben, aber fragen kostet nichts und du bist auf der sicheren Seite. Finger vor allem weg bei fremden Kindern!!!

Hoffe, dir konnte etwas geholfen werden.

Gruß
Günter