Ich möchte euch davor warnen, in diesem Geschäft einzukaufen.
Ich habe dort am 5ten Januar eine XP Home CD für meine Schwester bestellt und bis heute weder die Ware, noch die Rücküberweisung. Weder auf E-mail, noch auf Anrufe erfolgte eine Reaktion. Bis jetzt haben sich noch 2 weitere Leute gemeldet, die dort Festplatten bestellt hatten. Eine Anzeige wegen Betrugs ist bereits erfolgt, meine muss leider noch 4 Wochen warten, bevor sich der Staatsanwalt bewegt.
Hoffnungen, dass ich Geld, oder Ware doch noch erhalte mache ich mir allerdings keine. Ich will nur verhindern, dass noch mehr Leute geschädigt werden.
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Hallo,
so krass wie Olaf, dass ich mir schon allein wegen des Shop-Namens Gedanken machen würde, sehe ich es nicht. Allerdings kann eine offenkundige Übertreibung auch schon ein Indiz für unlauteres Geschäftsgebahren sein und somit wieder Olaf recht geben.
Nützt aber nichts, jetzt ist das Kind schon in den Brunnen gefallen.
Wenn ich bei einem mir persönlich unbekannten und z. B. in diesem Forum noch nie gelobten Shop
etwas bestelle, schaue ich auf folgende Punkte:
Gibt es ein ordentliches Impressum? Sind das zuständige Finanzamt und die Steuer-Nr. angegeben?
Gibt es AGB und wenn ja, wie professionell sind sie gestaltet? Wird man als Kunde in den AGB auch verständlich über die wichtigsten Regelungen informiert (Widerrufsrecht, Lieferkosten, Gewährleistung etc.)? Sind korrekte Telefon- und Fax-Nrn. ersichtlich (nach Möglichkeit nicht nur teure Service-Nrn)?Ich gebe ja zu, all diese Informationen können auch bei einem Betrüger drinstehen, ohne dass man Verdacht schöpfen kann.
Die wichtigsten Angaben sind aber folgende: Habe ich eine konkrete natürliche oder juristische Person (z. B. GmbH, AG) und eine ladungsfähige Anschrift? (keine Postfachadresse, dahin kann weder Klage noch Mahnbescheid zugestellt werden; außerdem kann auch kein Polizist in das Postfach reinkriechen um den Verantwortlichen aufs Revier mitzunehmen)
Bei einer juristischen Person muss ferner der Vor- und der Nachname des Geschäftsführers/Vorstandes ersichtlich sein. Ferner die Register-Nr. und das zuständige Handelsregister, in dem die Firma eingetragen ist.
Außerdem nicht unwichtig: wie sind die Kontodaten angegeben? Soll man da als Empfänger jemand anderen angeben, als den Namen, der im Impresseum etc. genannt ist?
Demnach würde ich es bei folgenden Negativbeispielen lassen:
*Der größte Shop den es gibt!, Hauptstr. 12, 12345 Wursthausen
*H. Wurst, Hauptstr. 12, 12345 Wursthausen
*Hans Wurst, Postfach 12 34, 12345 Wursthausen
(und: obige Beispiele bei Name z. B. H.Wurst GmbH oder AG ohne Angabe von Geschäftsführer etc.)
Denn: bei obigen Beispielen hast Du keine vollständigen Daten, um erfolgreich klagen zu können.
Nur am Rande: auch wenn man meine obigen Ausführungen beachtet, ist das nicht 100%ig sicher! Mir ist auch schon passiert, dass ich bei einem Shop zwei Mal Ware erhalten habe und beim dritten Mal nicht bzw. nicht alles und ich dann erfahren habe, dass sich der Betreiber ins Ausland abgesetzt hat. Anfangs hat er seinen Shop noch zu super Preisen ernsthaft betrieben, dann ist ihm die Sache wohl über den Kopf gewachsen (wahrscheinlich zu gering kalkuliert!). Er hat auch einige Geschädigte hinterlassen, ich hatte das Glück, dass ich von ihm noch die meisten Waren aus meiner letzten Bestellung erhalten hatte und nur noch Waren im Wert von ca. EUR 35 zu bekommen hatte. Dieses Geld habe ich aber leicht verschmerzt, weil ich bei den Warenlieferungen, die ich zuvor auch alle erhalten habe, so viel Geld gespart habe, dass ich immer noch gut gefahren bin.
Wie man sieht, gibt es also nie volle Sicherheit, schon gar nicht beim Online-Shopping. Aber auch ein Händler vor Ort kann Ruckzuck die Fliege machen. Als ich (schon lange her) meinen C64 gekauft habe und zwei Tage später meinen Joystick reklamieren wollte, war das Ladengeschäfts leer und ich konnte nur dumm aus der Wäsche schauen. Und auch heutzutage halten sich die PC-Händler vor Ort leider nicht allzulange...
Ach ja, um noch mal auf world-of-shopping-paradies zu kommen: bei ebay gibt es glaube ich auch schon einige Geschädigte.
@fezen: um zu Deinem Geld zu kommen, brauchst Du zunächst einen gerichtlichen Titel. Am einfachsten: gerichtlicher Mahnbescheid (MB), wenn kein Widerspruch erfolgt, kannst Du einen Vollstreckungsbescheid (VB) beantragen. Dafür brauchst Du die oben genannten Daten, sonst kann man das gleich vergessen. Wenn alles glatt geht, kann man mit dem VB den Gerichtsvollzieher (GVZ) beauftragen. Soweit so gut. Das alles nützt aber leider rein gar nichts, wenn der GVZ beim Schuldner nichts holen kann. Denn dann wirft man dem schlechten Geld (die Kohle die schon weg ist) nocht gutes Geld hinterher (die Kohle für die Kosten und Auslagen)
Aus meiner Erfahrung haben aber gerade die Betrüger, die man fassen kann, kein greifbares Vermögen mehr, bis man endlich soweit ist, vollstrecken zu können.
Daher macht das ganze auch nur Sinn, wenn z. B. der Betrüger noch während seine Masche läuft von der Staatsanwaltschaft beobachtet wurde und z. B. die eingegangenen Gelder beschlagnahmt wurden.
Noch ein kurzes Beispiel zum guten Geld, das Du noch verauslagen mußt: ich gehe davon aus, dass Du für die XP Home nicht mehr als EUR 100 überwiesen hast. Für einen Mahnbescheidsantrag fallen demnach EUR 18 Gerichtskosten an, für den Vordruck im Schreibwarenhandel ca. EUR 2,50 und dann noch das Porto für den MB und später den Antrag auf VB. Und falls Du nicht gleich alles richtig ausfüllst, noch das Porto für die Monierungsantworten. Dann kommen noch das Porto für den Vollstreckungsauftrag und die Kosten des Gerichtsvollziehers und schon sind insgesamt nochmals ca. EUR 50,00 zusammengekommen.
Ich habe jetzt übrigens grad mal die Seite von world-of-shopping-paradies aufgerufen: Daten sind ja soweit schon mal angegeben, so dass man da nicht gleich Verdacht schöpfen könnte. (Nur dass die FAQ und das "Wir über uns" noch nicht fertig sind, obwohl er ja schon Anfang 2005 umgezogen sein will, würde mich wundern.
Nachdem dort als Anschrift 76344 Eggenstein-Leopoldshafen angegeben wurde, kannst Du mal noch folgendes machen: rufe beim zuständigen Amtsgerichts Karlsruhe an und lasse Dich mit dem Vollstreckungsgericht verbinden. Dort kannst Du konkret erfragen, ob der Herr M. bereits eine "eidesstattliche Versicherung" (früher Offenbarungseid) abgegeben hat. Wenn ja, steht schon fest, dass da nichts zu holen ist, weil das schon andere vergeblich versucht haben. Dann bleibt leider nur noch die Strafanzeige, die allerdings auch nicht viel bringt.
So... das ist jetzt leider sehr viel geworden. Da wir aber auf dem Contra Nepp Board sind und hier vielleicht auch andere Geschädigte von anderen Betrügern sind, die sich nicht so auskennen, helfen denen meine Ausführunge evtl auch weiter. Daher nichts für ungut.
Grüße Mike
PS: Wieso muss der StA bei Dir noch vier Wochen warten?