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News: Zoff um 45 Cent

Gericht verbietet Privat-TV-Förderung in Bayern

Redaktion / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

In Bayern werden monatlich 45 Cent der Kabelanschlußgebühren zur Förderung von Privatsendern mit regionalen Angeboten verwendet. Diese Unterstützung wurde vom Bundesverfassungsgericht jetzt als verfassungswidrig verurteilt.

Der Bayerische Rundfunk argumentiert damit, die 45 Cent Förderung sei notwendig, weil die eigene Produktion mehr lokaler Inhalte zu kostspielig ist.

Die Bezuschussungsregelung gilt noch bis 2008, dann muss eine neue Lösung gefunden werden.

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BIMEX Redaktion „Gericht verbietet Privat-TV-Förderung in Bayern“
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Wer kümmerte sich im Freistaat je um Verfassungen ausserhalb der Region ? Jedes Jahr tönt doch erneut bei Oktoberfest-Reden von bayerischen Polit-Promis ganz deutlich nur eines zu uns rüber..., wir sind anders als die anderen ..., sich diese Tatsache nun auch noch gerichtlich bestätigen zu lassen, trifft uns doppelt hart, aber was soll´s ...

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