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News: Aus der Gerüchteküche

Premiere angeblich wieder geknackt

Redaktion / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Zur Zeit kursieren Gerüchte, dass Premiere World erneut Hackern zum Opfer gefallen ist. Das Premiere-Knacken war vor ein paar Jahren eine simple Sache, bis Premiere das Verschlüsselungssystem umgestellt hat. Erfolgreich: die Schirme der Schwarzgucker blieben lange Schwarz. Danach schafften es nur noch Extremfreaks mit speziellen Sat-Empfängern und Internet-Liveaustausch von Kartencodes den deutschen Pay-TV-Sender zu knacken.

Jetzt befindet sich angeblich eine neue Hacker-Karte im Handel, die bei Bespielen mit spezieller Software Premiere entschlüsseln kann. Dem Gerücht darf Glaube geschenkt werden. Allerdings ist es fraglich, ob die Investition in diesen Knack-Krempel sinnvoll ist.

Denn weitere Gerüchte bestehen, dass Premiere den neuen Hack bereits binnen kurzer Zeit aushebeln kann.

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Acader Wolf6 „Premiere angeblich wieder geknackt“
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Die Crackprogramme für TV-Karten um kostenlos Premiere zu empfangen ( PAY-TV) sind im Internet weit verbeitet. Wer solche Cracks vertreibt begeht eine Straftat die recht hart bestraft wird. Schlimmer als eine Geldstrafe ist aber die zivilrechtliche Schadensersatzforderung die auf einen zukommt. Gerade mit Leuten die solche Cracks verbreiten verstehen die Behörden keinen Spaß. Maßgeblich ist hier der § 17 UWG und § 108 UrhG. ( siehe unter Gesetzestexte )

Eine weitere Variante, die schon der organisierten Kriminalität zugeordnet wird, ist die Herstellung und der Vertrieb von nachgemachten Premiere-Karten ( Atmel-Cards ). Sollte Ihnen eine solche Karte angeboten werden lassen sie die Finger davon und teilen Sie dies umgehend der Polizei mit. Sind Sie erst mal in der Kundenliste solcher Verbrecher gelandet wird irgendwann die Polzei bei Ihnen auftauchen, dann wird es richtig teuer.

Aus verständlichen Gründen beschränke ich mich hiermit zu diesem Thema.

Mit dem "Gesetz zum Schutz von zugangskontrollierten Diensten und Zugangskontrolldiensten (Zugangskontrolldiensteschutzgesetz - ZKDSG)" das seit dem Jahre 2003 richtig in Kraft ist, soll die gewerbsmäßige Verbreitung von "Vorrichtungen" verhindert werden, die dazu bestimmt sind, den geschützten Zugang von Fernseh- und Radiosendungen sowie von Tele- und Mediendiensten zu überwinden. Die Herstellung, Werbung und Wartung von entsprechenden Umgehungsvorrichtungen sind von nun an strafbar oder können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Höhe beträgt bis zu 50.000 Euro !.

Soweit ein kleiner Auszug zu den verheerenden Folgen. Solltest Du erwischt werden kannste mit Sicherheit für eine gewisse Zeit auch kein RTL mehr schauen, denn 2 Jahre Haft könnten es auch werden.

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