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StA ermittelt

gold96 / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Nutzer von Internet-Tauschbörsen

Den Nutzern von Internet-Tauschbörsen, die dort Downloads bereit stellen, droht eine Flut von Strafanzeigen. Das berichtet die «Süddeutsche Zeitung» in ihrer Online-Ausgabe vom 13.09.2005. Die Staatsanwaltschaft in Karlsruhe ermittle gegen Tausende von Nutzern. Ihnen werde vorgeworfen, mit dem Tausch von Programmen gegen Urheberrechte von Software-Herstellern verstoßen zu haben.
Immenser Schaden

Bislang hatte die Softwareindustrie wenig gegen den Tausch ihrer Programme via Internet unternommen. Nun geht sie zum Angriff über. Nicht ohne Grund, berichtet die «Süddeutsche»: Der Schaden, der durch Dateitausch entstehe, sei immens, erklärte Dirk Hassdinger, Vertriebsleiter des Karlsruher Spieleherstellers Zuxxez gegenüber der Zeitung. So würden allein 13.700 Kopien des Zuxxez-Strategiespiels «Earth 2160» in den Internet-Tauschbörsen stehen. Die Firma habe viele Strafanzeigen gestellt, zunächst gegen Unbekannt.
Ermittlung gestaltet sich schwierig

Wie die Zeitung weiter berichtet, sind die Anbieter der Programme in den Tauschbörsen nicht so einfach zu ermitteln. Denn wer sich ins Internet einwähle, bekomme von seinem Provider eine so genannte IP-Adresse zugeteilt, ein bis zu zwölf Ziffern langes Kennzeichen, das bei allen Aktionen im Netz protokolliert wird. Um zumindest diese IP-Adressen der Tauschbörsen-Nutzer ermitteln zu können, hat Zuxxez die Schweizer Firma Logistep eingeschaltet: Diese hat es sich zur Aufgabe gemacht, kontinuierlich den Datenverkehr in Tauschbörsen zu überwachen und zu protokollieren, welche Inhalte über welchen Zeitraum und mit welcher IP geladen werden. Im Anschluss daran werden die Daten zur Strafverfolgung aufbereitet und an interessierte Anwaltskanzleien weitergegeben.
Staatsanwaltschaft Karlsruhe ermittelt ebenfalls

Dass sich die Softwareindustrie mehr zur Wehr setzt, bekommen auch die Staatsanwaltschaften zu spüren. So wurde laut «Süddeutscher Zeitung» bei der Staatsanwaltschaft in Karlsruhe eine Sonderermittlungsgruppe aus Staatsanwälten und Kriminalbeamten eingerichtet, um damit der Anzeigenflut Herr zu werden. An die 20.000 IP-Adressen sollen den Beamten vorliegen und zahlreiche Verfahren bereits eingeleitet worden sein, bestätigt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
«Denkzettel» für ertappte Nutzer

Meist werde den betroffenen Nutzern angeboten, das Verfahren gegen Zahlung einer nicht näher genannten Geldsumme einzustellen. Wer allerdings nicht mit der Staatanwaltschaft kooperiert, müsse damit rechnen, Post vom Zuxxez-Anwalt zu bekommen. Anders als die Musikindustrie, die von ertappten Nutzern Tausende von Euro verlangt, geht es für Zuxxez vor allem darum, den Nutzern einen «Denkzettel» zu verpassen. Der milde Umgang erkläre sich auch aus der Tatsache, dass die meisten ertappten Nutzer minderjährig sind.
Tendenz zu mehr Anzeigen

Nicht nur Zuxxez, sondern auch andere Spieleentwickler spielen mit dem Gedanken, gegen die Nutzer von Tauschbörsen vorzugehen, so die Zeitung weiter. So habe die ebenfalls in Karlsruhe ansässige Firma CDV angekündigt, zusammen mit Logistep Verstöße gegen das Urheberrecht zu ermitteln.

beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 14. September 2005.

habe ich hier gelesen

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rene791 craxy „das ist kein dummes zeug,informiere dich mal. lief vor wenigen tagen grad bei ct...“
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moin, bischen spät hier.
habe hier irgendwo gelesen, das eine schweizer firma den ganzen datenaustausch von e-mule bespitzelt.
sag mal wenn e-mule nicht ohne z.b. einen durchsuchungsbefehl die ip´s der user preisgibt, dann frage ich mich was eine ( sorry ) beschissene kleine drecksfirma in der schweiz alles hinterherspionieren darf und evtl. von einem user noch so rausbekommt.
irgendwo hört der spaß auch mal auf. das nimmt hier langsam züge einer totalen diktatur bzw. stasimethoden an.
wie machen die das denn?
kann einer was darüber schreiben ???

ich nutze e-mule zwar nicht, aber nach deutschem recht wird da nicht gehandelt, denn ich wage zu bezweifeln das ein richterlicher beschluß vorliegt user xy hinterher zu spionieren, denn nicht unsonst gibt ja die schweizer firma die aufgewerteten ip´s der staatsanwa.

es ist zwar eine sauerrei was die user machen, aber als gesetzgeber muß man halt legale wege finden um sie zu erwischen.

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