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histe / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

hi,
möchte ein formular(ist in word erstellt) als pdf ausfüllbar verschicken....das ist ja kein problem...aber die empfänger haben nur Adobe Acrobat Reader....können also die Daten die sie eingeben nicht speichern und zurückmailen...was kann ich tun!!!???

HISTE

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Herman Munster histe „hi, ist echt schade wenn man kein dokument basteln kann was man zurück senden...“
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Das is ne rechtliche Kiste: ferilich ließe sich schon etwas in dieser Richtung anstellen. Was ginge auf dem "kleinen Dienstweg" nicht...?

AAAAAAABER: juristisch ist das dann wie das Phlogiston. Nicht existent. Wenn z.B. mit Deinem tollen Formular etwas bestellt und dann ja wohl auch von jemandem bezahlt werden soll, dann handelt es sich um ein "unterschriftspflichtiges Dokument". Und zwar mit einem Franz-Wilhelm (oder Erna-Klothilde) vom einem dazu befugten Menschen eigenhändig(!!!) angebracht.Mit Betonugn auf EIGENHÄNDIG - im totalen Sinne des Wortes "EIGEN" und "HÄNDIG".

Also nix mit "gez. Franz-Wilhelm" oder einer einscannten Unterschrift (darf ruhig auch echt sein, das ändert nichts) oder mit ´nem Stempel. Juristisch ist das nur beschmutztes Papier. Eine "rechtgültige Unterschrift" MUß von einem dazu nbefugten Menschen mit dessen eigener Hand angefertigt sein. Manchmal geht auch das beliebte "i.A." oder i.V." nicht einmal mehr.

Und das ist bei rein elektronischer Form so einfach nicht möglich. Auch, wenn alle Beteiligten sich auf ein "Stempel-Unterschrift-Verfahren" einigen, geht mal was dramatisch schief, sitzen alle aber SOWAS von in der juristischen Klemme!

D.h. im Falle eines Falles ist ein Zurücksenden des eigenhändigen, echten, anerkannten menschen-unterschriebenen Formulars per Fax (Fax-Modem oder Faxgerät - kein Unterschied hierbei) kein "Dokument" mehr, denn die Unterschrift unter dem Blatt, daß der Adressat BEKOMMEN hat, NICHT MEHR original von einem Menschen (könnte ja auch eine eingefügte Grafikdatei und ein aufgeklebter, ausgeschnittener Schnipsel mit einer eigenhändigen Unterschrift darauf sein).

Das, was da im Faxgerät eingelegt worden ist, ist mit einer eingenhändigen Unterschrift ein "Dokument" im juristischen Sinne, aber das, was der andere bekommen hat, ist definitiv KEINES mehr. Mag das Origínal noch so echt sein wie es überhaupt nur geht - was beim anderen auf der anderen Seite der Fax-Leitung ankommt, ist bestenfalls schmutziges Papier.

Also: das Original mit der originalen eigenhändigen Unterschrift muß her.

Gegen ein "Fax vorab" hat wohl keiner was, aber (so läuft das auch bei mir im Institut): Aushändigen nur gegen das spätestens zur Abholung mitgebrachte Original. Sonst können die die Rechnung selber bezahlen.

Wie schon angedeutet: auf dem "Kleinen Dienstweg" ist viel möglich (funktioniert perfekt - aber rechtlich unter alle Kanone), aber wenn es mal gewaltig hakt, oder ihr trefft nur mal auf einen pathologischen Erbsenzähler oder ausgemachten Korinthenkacker, dann stehen aber alle mit SOWAS von runtergelassenen Hosen da... Wenn irgendwie Geld im Spiel ist oder andere, juristische Werte, dann kasper das ganze Verfahren vorher mit jemandem mit einschlägigem juristischem Sachverstand ab.

Denk an den guten alten Spruch von ABSOLUTER Wahrheit: "Der Erfolg hat viele Väter, der Mißerfolg aber ist ein Einzelkind".

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Nochwas... Herman Munster