Im Verfahren Heise.de gegen Musikindustrie hat das Oberlandesgericht München jetzt ein Urteil gefällt. Grund des Streits war eine Berichterstattung über die illegale Kopiersoftware AnyDVD, bei der auch ein Link auf die AnyDVD-Seite veröffentlicht wurde. Gemäß Urteil ist die Berichterstattung über derlei illegale Software im Rahmen der Pressefreiheit zulässig - selbst dann, wenn diese illegale Software in Berichten gelobt wird.
Verboten bleibt allerdings die Veröffentlichung von Links, die zu solcher Software führen.