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Rechte einer Hompage

mariodf / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Nicklesuser!

Ich surfe gerne im netz, wie viele es auch tun. Da ich gerade selbst an einer Hompage arbeite, interessieren mich auch andere persönliche Hompages. Ich habe bei meiner ersten richtigen Hompage darauf wert gelegt gleich ein Impressum zu pflegen, siehe www.mariodf72.de . Was mich ärgert ist, daß einige Hompages ihren Angabenpflichten nicht nachkommen. Würde ich jede nicht richtig gekennzeichnete Hompage zur Anzeige bringen, wäre es viel arbeit und viel zeit, die ich in anspruch nehmen würde. Das Netz ist groß, damit meine ich, es gibt eine menge Hompages und es werden immer mehr. Meine Frage:" Kann man diese nicht richtig gekennzeichneten hompages nicht an einer bestimmten stelle bequem und anonym melden?"
Ich habe gar kein interesse, aus rechtlichen Gründen, jeden privaten Hompage besitzer, der sein hompage nicht richtig pflegt, anzuschreiben, da dies mit zu unsicher ist.
Ich spreche hier noch nicht von Hompages mit kriminellen Angeboten, wobei ich diese bestimmt gleich zur Anzeige bringen würde.
Da ich in meiner Hompage ein Hobby pflege vorzustellen, ist mir gewerbliches nicht im sinnen.
Ich habe soweit meine rechtlichen Angaben gemacht und laße micht gerne über fehler auf meiner site eines besseren belehren, soweit dies aktzeptabel ist.
Ich finde es schon traurig, daß hier jeder mögliche Mensch mit Internet eine Hompage aufziehen kann, ohne die rechtlichen Vorrausetzungen zu bedenken, wenn er es tut.
Ich gehe auch davon aus, daß einige Hompager ihr hompage "geschäftsmäßig" anbieten, nicht gewerblich und sollten dabei ihre Pflichtangaben nicht vergessen.

Ich gehe davon aus, daß wir nun mal ein Gesetz zur regelung solcher vorfälle haben und sich damit auch jeder daran halten kann. Auch wenn solchen pflichtangaben optisch nichts auf einer Hompage her machen, müssen sie dennoch hin.

Ich bedanke mich fürs lesen und hoffe auf konstrukitve kritik.

euer mario

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xafford mariodf „Rechte einer Hompage“
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Kleiner Vorschlag: Studiere ein paar Jahre Rechtswissenschaften, dann wird dir vielleicht afgehen, welche Angebote nach TDG einer erweiterten kennzeichnungspflicht unterliegen und welche nicht und wer abmahnfähig ist und wer nicht.
Eventuell wirst Du dann auch erfahren, welche Rechtsauslegung ein Disclaimer wie auf deiner Seite unterliegt und welche Folgen das Vorhandensein eines Disclaimers hat und warum man heute besser keine Disclaimer auf eine Seite setzt.

PS: Wenn Du schon den Unterschied zwischen gewerblich und gewerbsmäßig kennst, dann weißt Du sicher auch, daß selbst gewerbsmäßig die Absicht einer Gewinnerzielung voraussetzt, die Kostendeckung mittels Werbebanner reciht dafür noch nicht aus.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Rechte einer Homepage mariodf