Private können sich durchaus wehren, da hier aber eine gewerbliche Nutzung vorliegt, sieht es anders aus.
Zuerst einmal http://www.dr-bahr.com/promotion.html, da gibt es ein Buch zu dem Thema, kostenlos als pdf.
Dann ist sicherlich von Bedeutung, ob Die Landkarte von dem Bekannten eingescannt wurde, oder ob die Landkartenfirma dies angeboten/präsentiert hat, und wenn ja, ob sie darauf hingewiesen hat, ob eine Weitergabe verboten ist. Bei einigem kann man sehr wohl davon ausgehen, das sie zur Weitergabe freigegeben sind, aber die Abgrenzung ist (vermutlich) reine Interpretationssache.
Grundsätzlich heißt es zwar, das ein im Internet veröffentlichtes Foto keinen Copyright Hinweis benötigt, dieser automatisch besteht, aber es gibt auch den so genannten Verbotsirrtum (StGB § 17 Verbotsirrtum: Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.)
Als Gewerbetreibender (gewerbl. Seite) kann man die Kosten von den Steuern absetzen und zahlt damit nur noch einen kleineren Teil. Es darf die Frage gestellt werden, ob ein Anwalt die Kosten nicht nur vergrößert.