Speicherung von IP-Adressen bei T-Online rechtswidrig
-=[AsH]=- / 2 Antworten / FlachansichtGanz grob betrachtet ist diese Meldung ja mal was Erfreuliches neben dem ganzen S****ß mit den Softwarepatenten und TCPA für den PC-Nutzer
Hier ist es ein bisschen ausführlicher dargestellt: Heise-News
Der Richter hat entschieden, dass es nicht zulässig ist, generell verwendete IP-Adressen mit deren Anschlussnummer zu speichern, sondern hat auf die Einzelfallregelung verwiesen.
Was heißt das in der Praxis? Haben Leute die Software-Piraterie NUR über das Netz betreiben (emule) nichts mehr zu befürchten, da man ja nur einen Pseudo-Namen und im besten Fall eine IP-Adresse mitloggen kann!?
Ich bin kein Jurist, aber ich versteh das so:
Nur wenn sich jemand persönlich verdächtig macht (Schulhof, Flohmarkt, etc.), ist es juristisch möglich über den Provider eine Speicherung des ganzen Blablas zu veranlassen und so gegen den "Nutzer" vorzugehen.
Schreibt eure Meinungen/Statements
MfG AsH